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Überhängende Grundstücksbepflanzung

Lieber Bürgerinnen, liebe Bürger,

wir bitten alle Grundstückseigentümer ihrer Pflicht nachzukommen, überhängende Grundstücksbepflanzungen an Straßen, Wegen und Gehwegen zurückzuschneiden. Durch den Überhang sind Gehwege und Fahrbahnen teilweise nur noch eingeschränkt nutzbar. Ebenso sind Verkehrszeichen, Straßenlampen sowie Straßennamens- und Hinweisschilder verdeckt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit werden daher alle Grundstückseigentümer gebeten, ihre Überhänge bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

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