Ex-Ante-
Die Gemeinde Hebertsfelden ist gem. § 20 Abs. 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) in ihrer Funktion als Auftraggeber verpflichtet, Unternehmen fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A, deren voraussichtlicher Auftragswert die Summe von 25.000,- € ohne Umsatzsteuer übersteigt, zu informieren.
Ex-Post-
Des weiteren sind wir zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten bei Auftragsvergaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz ebenso verpflichtet, diverse Informationen über vergebene Aufträge zu veröffentlichen (§ 20 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A). Eine Veröffentlichung ist immer dann erforderlich, wenn das jeweilige Auftragsvolumen ohne Umsatzsteuer einen Wert von 15.000,- € (Bauleistungen) bzw. 25.000,- € (Liefer- und Dienstleistungen) überschreitet.
Veröffentlichungen:
Wasserversorgung – Wasserleitungsbau
Ex-ante – Wasserversorgung – Wasserleitungsbau
Wasserversorgung Verbundleitung Hebertsfelden – Wurmannsquick
Ex-ante – Wasserversorgung Verbundleitung Hebertsfelden – Wurmannsquick
Teilweise Fenster- und Rollladenerneuerung im Schulgebäude
Ex-post – Fenster und Rollladenerneuerung im Schulgebäude
Ex-ante – Fenster- und Rollladenerneuerung im Schulgebäude
Sanierung Marchner Straße
Ex-ante – Sanierung Marchner Straße
Ertüchtigung Kläranlage – Notstromaggregat
Ertüchtigung Kläranlage – Asphaltierung
Ex-post-Kläranlage Asphaltierung
Ex-ante-Kläranlage Asphaltierung
Wasserversorgung Winkl / Freiung
Sanierung Eklhuber Straße
Maßnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammes Schulen (Kip-S)