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Neue Informationen aus der Gemeinde Hebertsfelden

Informationen zur Grundsteuerreform

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Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hebertsfelden,

bedingt durch die Grundsteuerreform haben sich sicher auch bei Ihnen bereits Fragen aufgetan.

Unter den folgenden Links stellt das Bayrische Landesamt für Steuern wichtige Informationen bereit. Im Laufe des Mai wird der Flyer mit Informationen zur Grundsteuerreform auch in gedruckter Form im Rathaus ausgelegt.

Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern

Wichtige Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform in Bayern

Weitere Infos finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Steuern.

 

Neueröffnung KFZ Becker in Hebertsfelden

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Ein beruflicher Neuanfang ist immer eine spannende Sache. Das trifft insbesondere zu, wenn jemand den Sprung in die Selbständigkeit wagt.

Zur Neueröffnung von KFZ Becker in Hebertsfelden, Lindenstraße 3, hat es sich Bürgermeisterin Karin Kienböck-Stöger nicht nehmen lassen, dem Inhaber Christian Becker und seiner Frau Lisa-Marie persönlich zu gratulieren. Sie freut sich sehr über deren berufliches Engagement in Hebertsfelden.

Die KFZ – Werkstatt Becker wird bestens unterstützt von den drei Mitarbeitern mit langjähriger Berufserfahrung, die sie beim Vorbesitzer Hubert Ortner schon unter Beweis gestellt haben.

Dieses Team von KFZ Becker ist spezialisiert auf die Reparatur von Automatikgetrieben, Elektrofahrzeugen und Reparaturen aller Art. Sie bieten allen bisherigen und natürlich auch neuen Kunden jede Menge Fachwissen und praktische Erfahrung an.

„Ich wünsche viel Erfolg, ein unfallfreies Arbeiten und zahlreiche zufriedene Kunden“, so Bürgermeisterin Kienböck-Stöger, die als Geschenk ein Gemeindewappen und Blumen im Gepäck hatte, die sie dem Geschäftsinhaber und seiner Frau überreichte.

 

Nach Sturmschäden: Nie ungesichert aufs Dach

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Die orkanartigen Böen im Februar haben Spuren hinterlassen: Gebäude wurden beschädigt, Dächer abgedeckt, Bäume stürzten um. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass bei der Schadensbeseitigung und den Aufräumarbeiten besonders auf die Sicherheit geachtet werden muss.

 

Grundsätzlich sollte immer ein anerkannter Fachbetrieb beauftragt werden, wenn Dachschäden zu beheben sind. Meist wird dies durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Vor allem größere Sanierungsmaßnahmen, etwa bei großflächigen Schäden, erfordern hohe Fachkompetenz und gehören deshalb in die Hände von Profis. Sie kennen die Risiken und verfügen über die notwendigen Mittel und Kenntnisse, um sich fachgerecht abzusichern. Laien haben auf einem sanierungsbedürftigen Dach nichts zu suchen. Dies ist auch mit Blick auf die Haftung wichtig. Denn bei Absturzunfällen haftet der Bauherr. Mit der Vergabe an eine qualifizierte Baufirma bleibt sein Risiko beherrschbar.

 

Wer Dacharbeiten dennoch selbst durchführt, sollte folgende Tipps der SVLFG beachten:

  • Nie ungesichert auf Dächern arbeiten! Selbst wenn nur ein paar Dachpfannen fehlen – die Schadensbehebung erfordert immer eine Absturzsicherung.
  • Kleine Schäden können aus der Hubarbeitsbühne heraus behoben werden. Muss das Dach betreten werden, schützt ein Höhensicherungsgeschirr vor einem Absturz.
  • Nutzen Sie die Schadensbeseitigung gleich dazu, die Dachhaut für die Zukunft sturmsicherer zu machen. Eine geeignete Maßnahme ist der Einbau von Sturmklammern.

 

Weitere Informationen und den Flyer „Kein Risiko bei Dacharbeiten“ zum kostenlosen Download gibt es online unter www.svlfg.de/sturmschaeden-sicher-beseitigen.

SVLFG

 

Bildquelle: pixabay