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Neue Informationen aus der Gemeinde Hebertsfelden

Neueröffnung KFZ Becker in Hebertsfelden

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Ein beruflicher Neuanfang ist immer eine spannende Sache. Das trifft insbesondere zu, wenn jemand den Sprung in die Selbständigkeit wagt.

Zur Neueröffnung von KFZ Becker in Hebertsfelden, Lindenstraße 3, hat es sich Bürgermeisterin Karin Kienböck-Stöger nicht nehmen lassen, dem Inhaber Christian Becker und seiner Frau Lisa-Marie persönlich zu gratulieren. Sie freut sich sehr über deren berufliches Engagement in Hebertsfelden.

Die KFZ – Werkstatt Becker wird bestens unterstützt von den drei Mitarbeitern mit langjähriger Berufserfahrung, die sie beim Vorbesitzer Hubert Ortner schon unter Beweis gestellt haben.

Dieses Team von KFZ Becker ist spezialisiert auf die Reparatur von Automatikgetrieben, Elektrofahrzeugen und Reparaturen aller Art. Sie bieten allen bisherigen und natürlich auch neuen Kunden jede Menge Fachwissen und praktische Erfahrung an.

„Ich wünsche viel Erfolg, ein unfallfreies Arbeiten und zahlreiche zufriedene Kunden“, so Bürgermeisterin Kienböck-Stöger, die als Geschenk ein Gemeindewappen und Blumen im Gepäck hatte, die sie dem Geschäftsinhaber und seiner Frau überreichte.

 

Nach Sturmschäden: Nie ungesichert aufs Dach

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Die orkanartigen Böen im Februar haben Spuren hinterlassen: Gebäude wurden beschädigt, Dächer abgedeckt, Bäume stürzten um. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass bei der Schadensbeseitigung und den Aufräumarbeiten besonders auf die Sicherheit geachtet werden muss.

 

Grundsätzlich sollte immer ein anerkannter Fachbetrieb beauftragt werden, wenn Dachschäden zu beheben sind. Meist wird dies durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Vor allem größere Sanierungsmaßnahmen, etwa bei großflächigen Schäden, erfordern hohe Fachkompetenz und gehören deshalb in die Hände von Profis. Sie kennen die Risiken und verfügen über die notwendigen Mittel und Kenntnisse, um sich fachgerecht abzusichern. Laien haben auf einem sanierungsbedürftigen Dach nichts zu suchen. Dies ist auch mit Blick auf die Haftung wichtig. Denn bei Absturzunfällen haftet der Bauherr. Mit der Vergabe an eine qualifizierte Baufirma bleibt sein Risiko beherrschbar.

 

Wer Dacharbeiten dennoch selbst durchführt, sollte folgende Tipps der SVLFG beachten:

  • Nie ungesichert auf Dächern arbeiten! Selbst wenn nur ein paar Dachpfannen fehlen – die Schadensbehebung erfordert immer eine Absturzsicherung.
  • Kleine Schäden können aus der Hubarbeitsbühne heraus behoben werden. Muss das Dach betreten werden, schützt ein Höhensicherungsgeschirr vor einem Absturz.
  • Nutzen Sie die Schadensbeseitigung gleich dazu, die Dachhaut für die Zukunft sturmsicherer zu machen. Eine geeignete Maßnahme ist der Einbau von Sturmklammern.

 

Weitere Informationen und den Flyer „Kein Risiko bei Dacharbeiten“ zum kostenlosen Download gibt es online unter www.svlfg.de/sturmschaeden-sicher-beseitigen.

SVLFG

 

Bildquelle: pixabay

 

Schwimmen rettet Leben

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Das Seepferdchen reicht nicht

Schwimmen macht Spaß und ist gesund. Vor allem rettet Schwimmen aber Leben. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät Eltern deshalb dringend, ihre Kinder möglichst frühzeitig am Schwimmunterricht und an Schwimmkursen teilnehmen zu lassen. Das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ ist ein guter Einstieg in das nasse Vergnügen, aber es reicht nicht aus.

 

Die ehemalige Schwimmerin und mehrfache Welt- und Europameisterin Franziska van Almsick hat vor Jahren eine Stiftung ins Leben gerufen, die Kindern in ganz Deutschland ermöglicht, richtig schwimmen zu lernen. „Leider ist es nicht selbstverständlich, dass jedes Kind schwimmen lernt. Immer häufiger fällt der Schwimm-Unterricht an den Grundschulen aus oder wird erst ab der dritten Klasse unterrichtet. Diese beunruhigende Entwicklung hat dazu geführt, dass fast jeder zweite Drittklässler nicht sicher schwimmen kann“, sagt van Almsick.

 

Eine traurige Bilanz

„Wie wichtig es ist, dass Kinder sicher schwimmen können, zeigt die traurige Tatsache, dass Ertrinken die zweithäufigste Todesursache bei Kindern ist“, so die mehrfache Weltrekord-Schwimmerin. Für Franziska van Almsick und für die SVLFG ist deshalb klar: Kinder müssen Schwimmen lernen, denn Schwimmen rettet Leben!

 

Eltern in der Verantwortung

Nur etwa 40 Prozent der Zehnjährigen in Deutschland können laut DLRG-Statistik sicher schwimmen. Die SVLFG betont: Gerade weil es in den letzten beiden Jahren Corona-bedingt schwieriger war, Schwimmern zu lernen und zu üben, müssen sich Eltern ihrer Verantwortung jetzt bewusst sein und darauf dringen, dass ihre Kinder an Schwimmkursen und am Schwimmunterricht in der Schule teilnehmen.  Die SVLFG rät Eltern darüber hinaus, mit ihren Kindern möglichst oft schwimmen zu gehen.  Häufiges Schwimmen stärkt die Ausdauer und gibt den Kindern Sicherheit und Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten. Kinder, die sicher schwimmen, kommen auch in unvorhergesehenen Situation besser zurecht und können sich eher selbst helfen. Außerdem machen gemeinsam Familienausflüge ins Schwimmbad, an den Badestrand oder an einen See allen Beteiligten gleichermaßen Spaß und halten auch die Erwachsenen fit. Ein weiterer Vorteil: Die Eltern haben im Blick, wie sicher ihr Kind schwimmt. Sie können korrigierend eingreifen oder bei Bedarf ihren Nachwuchs zu einem weiteren Schwimmkurs anmelden. Kinder im Vorschulalter dürfen nie unbeaufsichtigt im oder am Wasser spielen. Auch dann nicht, wenn sie das „Seepferdchen-Schwimmabzeichen“ haben. Das Seepferdchen ist keine Garantie dafür, dass ein Kind sicher schwimmt.

 

Einfache Baderegeln, die jedes Kind kennen muss

  • Gehe nur zum Baden, wenn du dich wohl fühlst.
  • Kühle dich ab, bevor du ins Wasser gehst.
  • Gehe nicht mit vollem oder ganz leerem Magen ins Wasser.
  • Gehe als Nichtschwimmer nur bis zum Bauch ins Wasser.
  • Rufe nur um Hilfe, wenn du in Gefahr bist.
  • Überschätze dich und deine Kraft nicht.
  • Bade nicht, wo Schiffe und Boote fahren.
  • Verlasse bei Gewitter sofort das Wasser und suche ein Gebäude auf.
  • Aufblasbare Schwimmhilfen bieten keine ausreichende Sicherheit im Wasser.
  • Springe nur ins Wasser, wenn du schwimmen kannst und wenn das Wasser frei und tief genug ist.

SVLFG

Bildquelle: Wasserwacht Bayern