Allgemeines
Seit 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablöst. Wesentliche Neuerung ist neben der Aufnahme biometrischer Merkmale und der freiwilligen Speicherung der Fingerabdrücke die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises, der sog. eID-Funktion bzw. Online-Ausweisfunktion. Zudem ist der neue Personalausweis für die Nutzung einer Signatur- und Unterschriftsfunktion vorbereitet.Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht verpflichtend. Auf Wunsch kann diese Funktion von der Passbehörde ein- bzw. ausgeschalten werden. Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies dauert in der Regel zwischen 2 und 3 Wochen. In dringenden Fällen kann zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Gültigkeit
Der Personalausweis ist unterschiedlich lange gültig; eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich:
Es können nur noch neue Personalausweise beantragt werden. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.
Kosten des neuen Personalausweises
erforderliche Unterlagen
Siehe „erforderliche Unterlagen“ beim Reisepass
Weitere Informationen rund um den neuen Personalausweis erhalten Sie beim Passamt unserer Gemeinde bzw. unter ↑ www.personalausweisportal.de
Allgemeines
Seit November 2005 gibt es in Deutschland den neun elektronische Pass („ePass“). Neben den üblichen Passdaten und dem Lichtbild sind seit 2007 zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert. Alle vorher ausgestellten Reisepässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Der Antrag auf Neuausstellung kann nur persönlich erfolgen. Die Herstellungszeit (von Antragstellung bis Aushändigung) beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. In Eilfällen besteht die Möglichkeit einen Pass im Expressverfahren bzw. einen vorläufigen Reisepass zu erhalten. Über Einreisebestimmungen ihres Reiselandes informiert das Auswärtige Amt (Internetseite: ↑ www.auswaertigesamt.de/Reise&Sicherheit/Reiseinformationen oder die jeweilige Auslandsvertretung in Deutschland).
Kindereinträge im Reisepass der Eltern
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich eine wichtige Änderung: ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
Kosten
erforderliche Unterlagen
zum Seitenanfang Weitere wissenswerte Informationen zu Ausweisdokumenten finden Sie unter:
↑ www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html