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Nach Sturmschäden: Nie ungesichert aufs Dach

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Die orkanartigen Böen im Februar haben Spuren hinterlassen: Gebäude wurden beschädigt, Dächer abgedeckt, Bäume stürzten um. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist darauf hin, dass bei der Schadensbeseitigung und den Aufräumarbeiten besonders auf die Sicherheit geachtet werden muss.

 

Grundsätzlich sollte immer ein anerkannter Fachbetrieb beauftragt werden, wenn Dachschäden zu beheben sind. Meist wird dies durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Vor allem größere Sanierungsmaßnahmen, etwa bei großflächigen Schäden, erfordern hohe Fachkompetenz und gehören deshalb in die Hände von Profis. Sie kennen die Risiken und verfügen über die notwendigen Mittel und Kenntnisse, um sich fachgerecht abzusichern. Laien haben auf einem sanierungsbedürftigen Dach nichts zu suchen. Dies ist auch mit Blick auf die Haftung wichtig. Denn bei Absturzunfällen haftet der Bauherr. Mit der Vergabe an eine qualifizierte Baufirma bleibt sein Risiko beherrschbar.

 

Wer Dacharbeiten dennoch selbst durchführt, sollte folgende Tipps der SVLFG beachten:

  • Nie ungesichert auf Dächern arbeiten! Selbst wenn nur ein paar Dachpfannen fehlen – die Schadensbehebung erfordert immer eine Absturzsicherung.
  • Kleine Schäden können aus der Hubarbeitsbühne heraus behoben werden. Muss das Dach betreten werden, schützt ein Höhensicherungsgeschirr vor einem Absturz.
  • Nutzen Sie die Schadensbeseitigung gleich dazu, die Dachhaut für die Zukunft sturmsicherer zu machen. Eine geeignete Maßnahme ist der Einbau von Sturmklammern.

 

Weitere Informationen und den Flyer „Kein Risiko bei Dacharbeiten“ zum kostenlosen Download gibt es online unter www.svlfg.de/sturmschaeden-sicher-beseitigen.

SVLFG

 

Bildquelle: pixabay

 

Schwimmen rettet Leben

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Das Seepferdchen reicht nicht

Schwimmen macht Spaß und ist gesund. Vor allem rettet Schwimmen aber Leben. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät Eltern deshalb dringend, ihre Kinder möglichst frühzeitig am Schwimmunterricht und an Schwimmkursen teilnehmen zu lassen. Das Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ ist ein guter Einstieg in das nasse Vergnügen, aber es reicht nicht aus.

 

Die ehemalige Schwimmerin und mehrfache Welt- und Europameisterin Franziska van Almsick hat vor Jahren eine Stiftung ins Leben gerufen, die Kindern in ganz Deutschland ermöglicht, richtig schwimmen zu lernen. „Leider ist es nicht selbstverständlich, dass jedes Kind schwimmen lernt. Immer häufiger fällt der Schwimm-Unterricht an den Grundschulen aus oder wird erst ab der dritten Klasse unterrichtet. Diese beunruhigende Entwicklung hat dazu geführt, dass fast jeder zweite Drittklässler nicht sicher schwimmen kann“, sagt van Almsick.

 

Eine traurige Bilanz

„Wie wichtig es ist, dass Kinder sicher schwimmen können, zeigt die traurige Tatsache, dass Ertrinken die zweithäufigste Todesursache bei Kindern ist“, so die mehrfache Weltrekord-Schwimmerin. Für Franziska van Almsick und für die SVLFG ist deshalb klar: Kinder müssen Schwimmen lernen, denn Schwimmen rettet Leben!

 

Eltern in der Verantwortung

Nur etwa 40 Prozent der Zehnjährigen in Deutschland können laut DLRG-Statistik sicher schwimmen. Die SVLFG betont: Gerade weil es in den letzten beiden Jahren Corona-bedingt schwieriger war, Schwimmern zu lernen und zu üben, müssen sich Eltern ihrer Verantwortung jetzt bewusst sein und darauf dringen, dass ihre Kinder an Schwimmkursen und am Schwimmunterricht in der Schule teilnehmen.  Die SVLFG rät Eltern darüber hinaus, mit ihren Kindern möglichst oft schwimmen zu gehen.  Häufiges Schwimmen stärkt die Ausdauer und gibt den Kindern Sicherheit und Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten. Kinder, die sicher schwimmen, kommen auch in unvorhergesehenen Situation besser zurecht und können sich eher selbst helfen. Außerdem machen gemeinsam Familienausflüge ins Schwimmbad, an den Badestrand oder an einen See allen Beteiligten gleichermaßen Spaß und halten auch die Erwachsenen fit. Ein weiterer Vorteil: Die Eltern haben im Blick, wie sicher ihr Kind schwimmt. Sie können korrigierend eingreifen oder bei Bedarf ihren Nachwuchs zu einem weiteren Schwimmkurs anmelden. Kinder im Vorschulalter dürfen nie unbeaufsichtigt im oder am Wasser spielen. Auch dann nicht, wenn sie das „Seepferdchen-Schwimmabzeichen“ haben. Das Seepferdchen ist keine Garantie dafür, dass ein Kind sicher schwimmt.

 

Einfache Baderegeln, die jedes Kind kennen muss

  • Gehe nur zum Baden, wenn du dich wohl fühlst.
  • Kühle dich ab, bevor du ins Wasser gehst.
  • Gehe nicht mit vollem oder ganz leerem Magen ins Wasser.
  • Gehe als Nichtschwimmer nur bis zum Bauch ins Wasser.
  • Rufe nur um Hilfe, wenn du in Gefahr bist.
  • Überschätze dich und deine Kraft nicht.
  • Bade nicht, wo Schiffe und Boote fahren.
  • Verlasse bei Gewitter sofort das Wasser und suche ein Gebäude auf.
  • Aufblasbare Schwimmhilfen bieten keine ausreichende Sicherheit im Wasser.
  • Springe nur ins Wasser, wenn du schwimmen kannst und wenn das Wasser frei und tief genug ist.

SVLFG

Bildquelle: Wasserwacht Bayern

 

Informationskampagne „Bayern spricht über 5G“

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

 

Das Thema „5G“ bewegt die Gemüter. Deshalb hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eine Informationskampagne zum Thema „5G“ ins Leben gerufen.


Unter dem Link www.kommunen.bayern-spricht-ueber-5G.de finden Sie viele Informationen zum 5-G-Ausbau im Freistaat. Außerdem werden etwaige Fragen umfassend beantwortet.